
Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.

Die BG Kliniken und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) treiben eine umfassende Neuordnung der stationären Versorgung in der Hansestadt voran. Kern des Vorhabens sind zwei Neubauten und eine deutlich engere Verzahnung beider Einrichtungen, insbesondere in der Behandlung von...

Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) rechnet trotz der Belastungen durch den Krieg im Nahen Osten weiterhin mit einem leichten Wachstum der deutschen Wirtschaft. In seiner Sommerprognose bestätigt das Institut für das laufende Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,8...

Moore gelten als stille Schwergewichte des Klimaschutzes: Sie speichern langfristig CO2 und bieten seltenen Tier- und Pflanzenarten Rückzugsräume. In Sachsen sind solche Ökosysteme jedoch zur Ausnahme geworden. Nach Angaben des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie existieren...

Der staatliche Tankrabatt hat den jüngsten Inflationsschub in Deutschland vorerst ausgebremst. Im Mai lagen die Verbraucherpreise nach Angaben des Statistischen Bundesamts um 2,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats und damit unter der im April gemessenen Rate von 2,9 Prozent. Damals...

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung...