VW-Nominierungsausschuss setzt auf Stabilität an der Aufsichtsratsspitze

23.03.2026


Volkswagen und die Porsche Automobil Holding SE setzen in ihren Kontrollgremien auf Kontinuität. Der Nominierungsausschuss des VW-Aufsichtsrats hat den amtierenden Vorsitzenden Hans Dieter Pötsch für eine weitere Amtszeit vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag soll nach der kommenden Sitzung des Aufsichtsrats den Aktionären auf der Hauptversammlung am 18. Juni 2026 zur finalen Beschlussfassung vorgelegt werden, teilte Volkswagen mit. Pötsch steht seit Oktober 2015 an der Spitze des Kontrollgremiums des Wolfsburger Konzerns.

Pötsch begrüßte den Vorstoß des Nominierungsausschusses. Dem Wunsch, das Unternehmen weiterhin an der Spitze des Kontroll- und Beratungsgremiums durch „herausfordernde Zeiten“ zu führen, komme er „gerne nach“, heißt es in einer Mitteilung. Sein Ziel bleibe es, Volkswagen „wetterfest“ aufzustellen. Über die Personalie hatte zuvor das „Handelsblatt“ berichtet. Der Österreicher arbeitet seit 2003 für die VW-Gruppe, zunächst zwölf Jahre als Finanzvorstand, bevor er im Herbst 2015 den Vorsitz im Aufsichtsrat übernahm.

Parallel dazu stärkt auch die Porsche Automobil Holding SE den Einfluss von Pötsch. Der Aufsichtsrat der Holding, die unter anderem maßgebliche Anteile an Volkswagen hält, hat das Mandat des Vorstandsvorsitzenden um eine weitere Amtszeit verlängert. Die erneute Bestellung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und gilt für fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2031, wie die Porsche SE mitteilte. Dem Vorstand der Holding gehören neben Pötsch Manfred Döss, zuständig für Recht und Compliance, sowie Johannes Lattwein, verantwortlich für Finanzen und IT, an.

Mit den Personalentscheidungen setzen sowohl Volkswagen als auch die Porsche SE auf Stabilität an ihren Spitzen in einer Phase, die der Konzernchefkontrolleur selbst als herausfordernd beschreibt. Für Volkswagen bleibt die endgültige Entscheidung über die nächste Amtszeit von Hans Dieter Pötsch nun bei den Aktionären, die im Juni 2026 auf der Hauptversammlung über den Vorschlag des Aufsichtsrats zu befinden haben.


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